Klare Handzeichen im Strassenverkehrstar

01.05.2017

Bei Baustellen, Unfällen, temporären Anlässen und andern Hindernissen regeln häufig Laien den Strassenverkehr. Dies ohne technische Mittel, nur mit Handzeichen. Solche müssen eindeutig, d.h. vorschriftsgemäss sein. Sonst passieren Missverständnisse und in der Folge Unfälle, wie vor nicht allzulanger Zeit geschehen auf der Verbindungsstrasse Schwarzenbach-Mosen.

Die Strasse führt zuerst übers Feld und dann im Wald nach Mosen hinunter. In Mosen war die Strasse wegen Sanierung des Bahnübergangs gesperrt, weshalb in Schwarzenbach eine Umleitung signalisiert war. Der Verkehr war darum an diesem Samstag-morgen gering. Am Eingang des Waldes sah ein Autofahrer einen Mann mitten auf der Strasse stehen. Auf dessen Handzeichen hin hielt der Fahrer an. Er dachte, der Mann wolle Kühe über die Strasse treiben. Tatsächlich handelte dieser im Auftrag einer Jagdgesellschaft. Er sollte wegen der stattfindenden Treibjagd im Wald den Verkehr aufhalten und nach Schwarzenbach zurückschicken. Der Jagdhelfer begab sich dann zum Strassenrand und gab mit einem Stock ein Wendezeichen, wie er später anlässlich der Einvernahme aussagte. Diese Stockmanipulation interpretierte der Autofahrer jedoch als Erlaubnis zur Weiterfahrt. Er startete, um in einem Bogen um den Mann herum wegzufahren. Dieser aber wollte den Autofahrer unter allen Umständen aufhalten und hechtete vor das Auto. Trotz Vollbremsung kam er zu Fall und verletzte sich schwer. Ein Zeuge bezeichnete später das Verhalten der beiden als „grotesk“.

Falsche Handzeichen

Der Autofahrer geriet in die Mühlen der Justiz mit Einvernahmen, auch von Zeugen, in mehreren Kantonen. Der Vorwurf lautete auf versuchte Tötung. Der Druck auf dem Autofahrer war riesig und belastete ihn enorm. Nach zeitaufwendigen Untersuchungen wurde er schliesslich entlastet und das Verfahren eingestellt. Aus dem Verhalten des Jagdhelfers – Zeichen, Schritt auf die Seite – durfte der Autofahrer schliessen, dass Weiterfahren erlaubt war. Mit einem Sprung vor das Auto musste er nicht rechnen.

Der Jagdhelfer hätte nicht zur Seite gehen dürfen, sondern hätte seinen Platz in der Strassenmitte beibehalten und dann zum Autofahrer hingehen und das nächste Manöver erklären müssen. Das Stockschwingen war missverständlich und falsch. Es hatte keine ersichtliche Bedeutung für den Autofahrer.

Richtiges Handzeichen – auch falsch

In einem andern Fall wollte ein vortrittsberechtigter Autofahrer einem vortrittsbelaste-ten Fahrer das Einfahren in die Hauptstrasse ermöglichen, hielt an und gab das Handzeichen. Der belastete Autofahrer vergewisserte sich längere Zeit nach der andern Seite (rechts) und fuhr dann los, ohne noch einmal nach links zum wartenden Autofahrer zu schauen. Aber in diesem Moment fuhr auch der andere an, und sie kollidierten. Beide Fahrer verhielten sich falsch und wurden bestraft: Der eine, weil er nach langem Zögern ohne Kontrollblick losgefahren war, der andere, weil er nach Verzicht auf das Vortrittsrecht besonders vorsichtig hätte anfahren müssen.

Weitere Zeichen

Es gibt auch Handzeichen, die im Strassenverkehrsgesetz nicht definiert sind: Z.B. Solche des Dankes (erlaubt und erwünscht), solche des Ärgers (eher zu meiden, wenn sich nicht dem Knigge entsprechen). – Hier nicht erwähnt und ganz wichtig sind die Hand-Richtungszeichen der Fahrradfahrer, die nicht genug deutlich sein können. Auch nicht erwähnt sind die weiteren Verständigungszeichen wie Blinken und Lichthupen, mit denen sich Lastwagenfahrer untereinander verständigen.

Ernst Kistler, Rechtsanwalt und Notar, Brugg